Im Folgenden möchte ich die Passage eines Visitationsberichts der Diözese Paderborn von 1575 vorstellen, der sich mit Delbrück beschäftigt. Der komplette Text ist 1973 im Druck erschienen. [ 1 ] Vermutlich ist der Text deshalb relativ unbekannt geblieben, weil er in lateinischer Sprache abgefasst ist und bislang keine Übersetzung vorlag. Ich freue mich deshalb hier eine Übersetzung vorlegen zu können und bedanke mich an dieser Stelle bei Herbert Thiele, der die Übersetzung besorgt hat.
Die Boker Kirche wurde übrigens nicht visitiert, weil der Pastor schon alt und seine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche als sicher galt. Im Visitationsbericht heißt es dazu …
lateinischer Text (danach die deutsche Übersetzung)
Examen d. pastoris in Boick (Boke)
Quandoquidem temporis plus satis superesset eadem die de domino Liborio Wippermann, parocho in Boick, censuram sumere, attamen, quia homo grandaevus et examinis tempore infausta valetudine laboraret eius-que eruditio cuivis perspecta sit esse non vulgaris, ita ut de eius professi-one et officio pastrorali nulla unquam suborta sit sinistra suspitio, eius personae hac vice parsum est.
deutsche Übersetzung
Prüfung des Pastors in Boke
Wenn etwa mehr Zeit zur Verfügung stünde, am selben Tag die Überprüfung des Herrn Liborius Wippermann, Pfarrer in Boke, vorzunehmen, aber doch, da der Mann hochbetagt war, in der Prüfungszeit unter schlechten gesundheitlichen Bedingungen litt und seine nicht alltägliche Bildung für jeden ersichtlich war, so dass hinsichtlich seines Bekenntnisses und seiner pastoralen Pflichterfüllung nie irgendein böser Verdacht aufgekommen ist, wurde er dieses Mal geschont.
Im von Bauermann vorgelegten Text wird zunächst der Fragenkatalog vorgestellt und anschließend für jede Pfarrei einzeln die Antworten des jeweiligen Pastors. Um die Quelle handhabbar zu machen, habe ich den Fragen jeweils die Antworten gleich gegenüber gestellt. Da vermutlich die deutsche Übersetzung für die meisten Besucher meine Seite interessanter ist, beginne ich mit der deutschen Übersetzung.
– | Fragen | – |
Antworten |
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Überprüfung des Herrn Pastors in Delbrück
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– | – | Donnerstag, den 10. März. Herr Johannes Forster, Pastor in Delbrück, antwortete nach vorangehenden gewohnten Eid auf die vorgelegten Fragen Folgendes: | |
1. | Wie der eigene Name sei und wie alt sie seien, von wo gebürtig. Ob sie ehelich geboren seien oder nicht, ob sie einen vorliegen-den Geburtsmangel, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hätten; diese sollten sie vorzeigen. | zu 1 | Er sei 32 Jahre oder in etwa so alt, in Delbrück ehelich geboren. |
2. | Wo und von welchen Bischof sie die Priesterweihe empfangen hätten; ob sie alle Weihen hätten; die Unterlagen sollten sie vorzeigen | zu 2 | Er sei in Münster mit allen Weihen versehen worden, genau das bewies er durch Unterlagen. |
3. | Ob sie die wirklichen Pfarrer seinen und von wem sie die Pfarrei hätten. | zu 3 und 4 | Er sei Stellvertreter, der richtige Pfarrer sei Herr Valentin Langenn, das Amt der Seelsorge habe er nicht von dem Herrn Erzdiakon empfangen und seine Alimentation sei mittelmäßig. |
4. | Wenn sie der stellvertretende Pfarrer seien, wer dann der richtige Pfarrer sei. | ||
5. | Wer der Vergeber der Pfarrgemeinde sei; weiter ob er ein entlaufender Mönch sei, ein Abtrünniger oder einer, der sein Gelübde gebrochen habe. | zu 5. | Er wisse es nicht |
6. | Welches Patrozinium die Hauptkirche habe | zu 6. | Der Patron der Kirche sei der heilige Johannes der Täufer |
7. | Weiter, wenn es Pfründen gebe, wer denn die Besitzer seien: ob sie ihren Pflichten nachkämen, die sie schuldeten. | zu 7. | In der Kirchengemeinde Delbrück gebe es 5 Benefizien (Pfründen), von denen 2, nämlich der heiligen Anna und des heiligen Laurentius wegen der Dürftigkeit der Einkünfte durch einen Beauftragten vereinigt worden sind, die besitze der Herr Stellvertreter; das zweite der heiligen Katharina, dessen Inhaber Herr Martin Bolichen sei, ein Benefiziat der Paderborner Kirche; das dritte des heiligen Petrus, das Herr Johannes Horstmann besitze: das vierte sei von Rechts wegen ein Patronat der Erben von Thüle, in dessen Besitz vor gewissen Monaten Christoph Horstmann gelangt sei. Aber keiner von diesen (mit Ausnahme Horstmanns) leiste das, was er bei der Art solcher Benefinzien schuldig ist, obwohl dieselben Benefizien sehr reichlich ausgestattet seien. |
8. | Ob die Küster katholisch seien und die Sitte der Kirche durch ihre Kleidung bewahrten. | zu 8, 9, 10 und 11 | antwortet bejahend |
9. | Ob er alles das glaube, was von der katholischen Kirche Gottes, der römischen, überliefert werde, sei es schriftlich oder nicht. Das soll nur mit dem rühmenswerten Kirchenrecht in Übereinstim-mung sein. | ||
10. | Ob er Messen singt und liest nach unveränderter Richtschnur gemäß dem Brauch der römischen Kirche und sein Messbuch und sein Brevier soll er vorlegen. | ||
11. | Ob er die gewohnten und lobenswerten religiösen Gebräuche der Kirch beachtet, allerdings an Sonntagen Salz und Wasser segnet, die Christgläubigen besprengt, mit Kreuz und Fahnen zu gegebener Zeit den Kirchhof umschreitet, und vor allem feierliche Prozessionen einhält, in der reinen Nacht der Auferstehung Mariens mit der Segnung der Kräuter, in der Nacht der Reinigung Mariens mit der Segnung der Lichter, auch der Palmen; weiter ob er die Osterkerze und das Osterfeuer nach den Regeln der römischen Kirche segnet. |
Der nun eigentlich folgende Teil “De justificatione homine” also “Über die Rechtfertigung des Menschen” bietet nichts interessantes und wurde daher ausgelassen.
Über die Sakramente im Allgemeinen
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1. | Wieviele Sakramente der katholischen Kirche Gottes es gebe und ob er glaube, dass es Gott gefallen habe durch sie geeigneten Mit-teln und Heilsmitteln gleich sowohl Sünden zu heilen als auch Geschenke der Gnade uns zu spenden. | zu 1. | Es gäbe 7 Sakramente, wenn er sie in der rechten Reihenfolge betrachte, glaube er auch, wie es der hintere Teil der Frage enthält, und dass einige Sakramente, die Taufe nämlich, das Abendmahl und die Buße, besonders notwendig seien. |
2. | Warum es 7 an der Zahl seien und nicht mehr und nicht weniger. | zu 2 | Es seien sieben wegen der Gaben des Heiligen Geistes |
3. | Ob er glaube und lehre, dass die Sakramente nicht einfach Gewohnheitshandlungen seien, sondern hochheilige und wirksame Zeichen, die die Empfänger im religiösen Sinne aufwerten , in-dem sie ihnen Gnade verleihen. | zu 3 und 4. | bejahend, denn die Wirksamkeit der Sakramente hänge nicht vom Nutzen oder von dem ab, der sie austeile, sondern vom Wort Gottes. |
4. | Ob er glaube und lehre, dass die Sakramente von guten Kirchenmännern nicht in besserer Qualität und von schlechten nicht in geringerer Qualität gereicht werden; weiter wovon die Wirksamkeit des Sakraments abhänge, vom Nutze, vom vollziehenden Kirchenmann oder vom Wort Gottes. |
Über die Taufe
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1. | Was das sei. Welcher Stoff und welche äußere Form in dem Sakrament eine Rolle spiele. | zu 1 | Es sei ein Bad der Wiedergeburt, der Stoff sei Wasser, die äußere Form: Ich taufe dich im Namen des Vaters. |
2. | Ob er glaube, dass im Taufsakrament nicht nur die Erbsünde, sondern auch alle wirklichen Sünden und Freveltaten gänzlich samt Schuld und Strafe erlassen werden, außerdem Gottgefälligkeit und heiliges Wesen dadurch geschenkt werden und dass jenes Sakrament so notwendig ist, dass, nachdem es eingerichtet ist, niemand, auch wenn er von christlichen Eltern abstammt, ohne es in den Stand der Heiligen aufgenommen werden konnte oder kann. | Zu 2., 3., 4., 5. und 6. | bejahend |
3. | Ob er glaube, dass Kinder, auch wenn sie aus eigenem Handeln ihren Glauben nicht bekennen könnten, zu Recht dennoch durch den Glauben der Kirche und der in den Himmel Aufgenommenen getauft werden und dass die Taufe der so Getauften nicht rückgängig gemacht werden darf. | ||
4. | Ob er glaube, dass die Verwalter dieses Sakraments nur Priester sind und dass es durch andere nur im äußersten Notfall erteilt werden kann. | ||
5. | Ob er glaube und lehre, dass die bei den Getauften zurückgebliebene Begierde nicht mehr Sünde bei wirklicher Berücksichtigung der Sünde sei, sondern Sünde genannt werde, weil das durch eine Sünde Geschehene und infolge einer Sünde Zurückgebliebene und zum Sündigen geneigt mache. | ||
6. | Ob er beim Taufen Teufelsaustreibungen, durch Anhauchen, Salbungen und die übrigen in der Kirche gehüteten Gebräuche hinzuziehe. | ||
7. | Ob er mit Weihwasser, geheiligt durch Segnung und Salbung mit Salböl, oder mit ungeweihtem Wasser den Taufakt vollziehe. | Zu 7. und 8. | Er taufe mit Jahr für Jahr geweihtem Wasser |
8. | Ob er das Taufwasser jedes Jahr erneuere und mit überkommener Feierlichkeit weihe. |
Über die Firmung
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1. | Was das sei. Weiter über den Stoff und die äußere Form | zu 1. | In diesem Sakrament würden die getauften kleinen Kinder im Glauben durch den heiligen Geist gestärkt; die Substanz sei Sal-böl, die äußere Form aber: Empfange das Zeichen des Kreuzes. |
2. | Ob sie glaubten, dass den Getauften durch das Sakrament der Firmung der Heilge Geist gegeben werde zur Stärkung, zum Schutz und zur Förderung des Glaubens und dass dieses Sakrament von Erwachsenen ,die die Gelegenheit haben, es empfangen zu können, nicht ohne schwere Sünde zurückgewiesen werden kann. | zu 2. | (es ist keine Antwort vermerkt) |
3. | Ob sie glauben, dass die Spendung dieses Sakramentes nur durch den Bischof, nicht durch die untergeordneten Priester erfolge; es daher ausschließlich durch den Bischof durchgeführt werde. | zu 3. | (es ist keine Antwort vermerkt) |
Über das Altarsakrament
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1. | Ob sie glaubten und lehrten, dass unter der Gestalt von Brot und Wein die echte Substanz des Körpers und des Blutes Christi vorhanden sei. | zu 1, 2 und 3 | bejahend |
2. | Ob sie glaubten, dass nicht nur unter der Gestalt von Brot oder Wein, sondern auch in den kleinsten Teilchen jeder Gestalt der vollständige Leib und das vollständige Blut Christi und das wahre Sakrament vorhanden sei und verzehrt werde. | ||
3. | Ob sie glaubten und lehrten, dass in der geweihten Hostie, auch wenn sie nicht gebraucht und verzehrte werde, der wahre Leib und das wahre Blut Christies seien und bleiben und deshalb die heilige Hostie im Tabernakel zu Recht gemäß den uralten Verfahren der Kirche aufbewahrt werde und in der Kirche für Kranke und Schwache in ganz gnädiger und notwendiger Weise gehütet werden. | ||
4. | Ob sie diesem Sakrament die geschuldete Ehre erböten durch das ewige Licht, das in der Kirche brennt, (und) ebenso auch, wenn es zu einem Kranken voran getragen wird. | Zu 4. | Bejahrend, mit jener Ausnahme, dass das hochheilige Sakrament nicht zusammen mit dem ewig brennenden Licht, um das sichder Templierer kümmert, verehrt wird. |
5. | Ob sie glaubten und lehrten, dass die Laien richtig kommunizierten unter einer Gestalt gemäß der römischen Kirche. | zu 5. | Er glaube, dass richtig kommunizieren unter einer Gestalt, die glauben und mit einer Gestalt zufrieden sind. |
6. | Ob sie glaubten, dass nur der gesetzmäßig geweihte Priester nur in der Kirche dieses Sakrament vollzögen. | Zu 6, 7, 8, 9 und 10. | bejahend |
7. | Ob sie glaubten und lehrten, dass es in der Macht der Kirche liege, aus vernunftgemäßen Gründen entsprechend der Einstellung (anderer) Zeiten und dem Seelenheil der Menschen entsprechend, sowohl die eine Gestalt zur rechten Zeit wegzunehmen, als auch beide Gestalten zu erlauben. | ||
8. | Ob sie glaubten und einsähen, was seit den Zeiten der Apostel bis auf den heutigen Tag die Kirchenväter und die katholische Kirche eingesehen und bekannt hat, dass in der Messe das wahre und ur-einzige Opfer, nicht nur ein Opfer, das Lob und Gnade vermitteln soll, sondern mehr noch das Versöhnungsopfer des Leibes und des Blutes unseres Herrn Jesus Christus dargebracht werde und zwar als unblutige, ins Gedächtnis zurückrufende und vergegen-wärtigende Form des Opfers, mit dem Christus einst sich selbst auf dem Altar des ….. mit seinem Blut dem göttlichen Vater in odorem suaviter[ 2 ], um die Erlösung der ganzen Welt zu bewirken. | ||
9. | Ob es eingerichtet sei vom Priester Christus nach der Ordnung des Melchisedech und es jenes Opfer sei, vom dem der Herr durch Malachies vorausgesagt hatte, dass es überall in seinem Namen in reiner Form dargebracht werden müsse. | ||
10. | Ob dieses Sakrament eine Gabe sei für Lebende und Tote. |
Über die Buße
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1. | Was das sei. | Zu 1 | Um das Sakrament der Buße handelt es sich, wenn jemand intensivst die begangenen Sünden bereut. |
2. | Ob sie glaubten und lehrten, dass die Buße ein Sakrament sei, durch das die, die es der Regel entsprechend empfingen, die Gnade der Versöhnung und der Vergebung der Sünden erlangten. | zu 2. 3. und 4. | bejahrend und doppelte Macht, nämlich zu binden und zu lösen, sei den Dienern der Kirche gegeben worden. |
3. | Ob sie glaubten und lehrten, dass zur vollständigen Buße erforderlich sei die Reue, die Beichte und die Buße. | ||
4. | Ob sie glaubten, dass doppelte Macht den Dienern der Kirche von Christus gegeben worden sei und welche doppelte Macht das sei. | ||
5. | Ob sie glaubten, dass die zum Sakrament gehörende Beichte, durch die zuerst vor Gott, dann vor dem Priester, gleichsam dem Arzt für die Wunden der Seele, die Sünden, vor allem alle Todsünden, die nach sorgfältiger Gewissenserforschung vor dem inneren Auge erschienen, aufgedeckt würden, notwendig sei und dass sie diesem zustimmten aufgrund des Zeugnisses der heiligen Schrift. | zu 5. | Er glaube es und zitiert hierzu den maßgeblichen Ausspruch des Herrn Jacobus, der sagt c. 5. : Ihr bekennt usw. |
6. | Ob sie glaubten, dass die Schlüsselgewalt, d.h. Sünden zu vergeben und es nicht zu tun, die Seelen der Menschen zu lösen und zu binden, weiter die Macht zu exkommunizieren und zur Kommunion wieder zuzulassen nur den Priestern, die durch die durch die katholische Kirche den Regeln entsprechend geweiht worden sind, gegeben und zugestanden ist. | zu 6. und 7. | bejahend |
7. | Ob sie die individuelle Ohrenbeichte in ihrer Kirche hätten. | ||
8. | Welchen Wortlaut sie verwendeten bei der Lossprechung. | zu 8. | Er verwende bei der Lossprechung folgenden Wortlaut : Es erbarme sich Deiner der Allmächtige und er lasse dir deinen Sünden nach, auch ich lasse dir kraft göttlicher Vollmacht alle deine Sünden nach im Namen Gottvaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. |
Über die letzte Ölung
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1. | Ob er bekenne, dass die letzte Ölung ein wirkliches Sakrament sei von Christus wahrlich eingerichtet, dass es von Herrn Jakobus an die Öffentlichkeit gebracht worden sei und nicht ohne schwere Sünde und den offenen Makel der …. …. [ 3 ] werden könne, sondern dass es voll und ganz durch Priester der Kirche, die den Regeln entsprechend und katholisch geweiht seien, Schwerkranken gespendet werden müsse, damit der Kranke aufgerichtet wird durch den Herrn und, wenn er in Sünde steht, sie dem erlassen werden; diesem solle er beipflichten und Beweise dafür erbringen, auf ähnliche Weise soll er zeigen, dass er weiß, wie das Öl aufgetragen wird. | Zu 1 | bejahend, er pflichtet dem bei auf Grund der Maßgeblichkeit des Herrn Jakobus : Er wird krank usw. |
2. | Ob er die Dinge habe, die zum Spenden des Sakraments notwendig seien und dass er sie vorzeige. | zu 2. | Gefragt antwortet er: Die Dinge finde man in der Kirche. |
3. | Ob es Leute gäbe, die das Sakrament der letzten Ölung ablehnten und wer dies sei. | zu 3. | Er spende das Sakrament denen, die darum bäten. |
Über die Priesterweihe
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1. | Was das sei? Auf welche Weise es eingerichtet worden sei. Ob es ein wirkliches Sakrament sei. | Zu 1 | Sie sei das Sakrament, durch das irgend einem die Macht zu predigen und andere Sakramente zu verwalten gegeben wird, eingerichtet sei sie wegen der Verwaltung des göttlichen Wortes und der Sakramente. |
2. | Ob auch andere, nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend Geweihte die Gnade und die Macht hätten, die Sakramente zu spenden. | zu 2. | verneinend |
3. | Ob er glaube, dass die Gnade die Sakramente zu spenden, in der Kirche sowohl gute als auch schlechte Diener hätten. | zu 3. | bejahend |
Über die Ehe
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1. | Zuerst was das sei. Wo es eingerichtet worden sei und aus welchen Gründen. | Zu 1 | Die Ehe ist eine Verbindung eines Mannes und einer Frau, eingerichtet durch Gen. 2 und Matthäus 19 aus drei Gründen, nämlich zum Zwecke der Lebensgemeinschaft, der Zeugung von Kindern und der Vermeidung der Unzucht. |
2. | Ob er glaube, dass durch das Sakrament der Ehe Gnade gespendet werde, durch die sowohl die natürliche Liebe der Eheleute vervollkommnet werde, als auch der besagte unlösliche Bund eingesegnet werde und die Eheleute geweiht würden. | zu 2. | bejahend |
3. | Ob sie wegen der Unfruchtbarkeit des einen Partners sogar getrennt werden könne. | zu 3. | verneinend |
4. | Ob sie wegen Ehebruches getrennt werden könne. | zu 4. | Sie könnten sich trennen, wenn sie sich nicht wieder versöhnten, freilich nur so, dass keiner von ihnen wieder heirate, wenn eine Versöhnung nicht zustande gekommen sei. |
5. | Ob sie die Eheleute auch vermählten, ohne sie vorher dreimal öffentlich zu verlesen. | zu 5. | verneinend, außer wenn es auf Befehl von oben geschehe. |
Im folgenden Abschnitt wird nicht nur das Fegefeuer behandelt, sondern alle weiteren Fragen, die nicht unter einen anderen Abschnitt subsummierbar waren.
Über das Fegefeuer
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1. | Ob sie ferner glaubten, dass die katholische Kirche nach apostolischer Tradition so verfahre, dass für die gestorbenen Gläubigen gebetet würde. | Zu 1 | bejahend |
2. | Ob sie nun zu dem Urteil kämen, dass die Kirche zu Recht glaube, dass das Fegefeuer existiere und dass die dort festgehaltenen Seelen der Verstorbenen durch Almosen und die fromme Einstellung der lebenden Gläubigen und durch Fürsprache, ganz besonders durch den Empfang des Altarsakramentes, gefördert werden. | zu 2. | Er glaube nicht, was der Fragesteller alles eingeschlossen habe, sondern er glaube, dass es zwei Wege gebe, einen zum Leben, den anderen in der Tat zum Tod gemäß dem Wort des Johannes (3,18): Wer glaubt, hat das ewige Leben, wer aber nicht glaubt, ist schon gerichtet. |
3. | Ob sie glaubten, dass die mit Christus herrschenden Heiligen mit Recht als Fürsprecher angerufen würden, dass ihre Bitten bei dem gemeinsamen Herrn für uns sehr viel ausrichteten und ihre Reliquien und Bilder in der Kirche erhalten bleiben und mit der schuldigen Verehrung verehrt werden müssen. | zu 3. | Er sei einverstanden mit der Anrufung der Heiligen und ihrer Fürsprecher, ebenso damit, dass ihre Reliquien und Bilder in der Kirche erhalten blieben. |
4. | Ob sie ferner die von der Kirche für den Gottesdienst bestimmten heiligen Tage gebührend feierten. | zu 4.und 5. | bejahend |
5. | Ob sie auch die Fastenzeiten der Kirche beachteten. | ||
6. | Ob sie heilige Bibeln hätten, natürlich das alte und das neue Testament, und von wem die Übersetzung sei. | zu 6. | zustimmend, er legt Bibeln vor mit der Übersetzung des Hl. Hieronymus. |
7. | Ob sie an Sonntagen und anderen dafür bestimmten Tagen die Evangelien und Episteln dem Volk vorlegten. Was für und welche Kommentare [ 4 ] zur Bibel sie hätten | zu 7. | bejahend und zur einige Werke Feris und anderer, die sich nicht der katholischen Kirche widersetzten. |
8. | Ob es welche gäbe, die wenigstens und zum mindesten einmal im Jahr zum Osterfest sicherlich nicht kommunizierten ? | zu 8. | Er habe viele, die schn 7 Jahre nicht kommuniziert hätten, sie aufzuzählen verschob er auf die Untersuchung durch seine Vorgesetzten. |
9. | Ob sie ferner den Katechismus dem Volk erläuterten. | zu 9. | Das sei in seiner Gemeinde nicht üblich. |
10. | Ob sie in ihrer Pfarrgemeinde Sakrametierer, Wiedertäufer etc. hätten | zu 10. | er wisse es nicht |
11. | Ob sie die Sakramente austeilten an Personen, die nicht zu ihrer Pfarrgemeinde gehörten. | zu 11. | verneinend |
12. | Ob sie verbotene Lieder in den Kirchen sängen, und wenn sie welche hätten, wer es erlaubt habe. | zu 12. | Er singe die überkommenen Lieder und durch ihn seien keine eingeführt worden; nämlich Wir glauben, Vader unser , Gelobt seist dhu, her jesu Christ [ 5 ]; mit den übrigen althergebrachten, die zur Weihnachtszeit gewöhnlich gesungen werden. |
13. | Ob es welche gäbe, die nicht unter einer Gestalt kommunizieren wollten. | zu 13. | Es gebe welche, die nicht unter einer Gestalt kommunizieren wollten und die dann nach Ablehnung der Kommunion unter beiden Gestalten überhaupt nicht mehr kommunizierten. |
14. | Ob in ihrer Pfarrgemeinde welche seien, die sie durch verbotene Schritte heimlich zusammengebracht hätten. | zu 14. | Wenn denn welche durch ein untersagtes Vorgehen vermählt worden seien, sei das mit der Erlaubnis eines Vorgesetzten geschehen. |
15. | Ob sie bei den Beerdigungsversammlungen für die Toten beteten. | zu 15. | bejahend |
16. | Ob sie ferner das Vater unser zu passender Zeit zusammen mit dem angefügten Engelsgruß (Ave Maria) verläsen. | zu 16. | Bisher habe er das “AVE Maria” dem Vaterunser nicht angehängt. |
17. | Ob sie ferner die Totenmessen nach althergebrachtem Ritus und löblichen Brauch der Kirche darbrächten. | zu 17. | bejahend |
18. | Ob es welche gäbe, die die Fastenzeiten der Kirche mißachteten zum Ärger der Mitmenschen. | zu 18. | verneinend |
19. | Ob sie erlaubten, dass unbekannte oder entlaufene Mönche ohne Zustimmung der Vorgesetzten etwa die Messe feierten oder predigten. | zu 19. | verneinend |
20. | Ob die Pastoren in der Nähe katholisch seien oder nicht. | zu 20. | Wie er das sehe, seien die Pastöre in der Umgebung katholisch. |
21. | Ob sie exkommunizierte Personen von der Kommunion ausschlössen. | zu 21. | bejahend |
22. | Ob sie eine Beischläferin oder (nach ihrem Dafürhalten) eine rechtmäßige Gattin hätten. Wer hat sie getraut. | zu 22. | Er habe keine Ehefrau |
23. | Ob sie standesgemäße Kleidung hätten. | zu 23. | er habe standesgemäße Kleidung |
24. | Ob die Kirchengüter verschwendet, verkauft und zweckentfremdet worden seien, durch wen und auf welche Weise dies geschehen sei. | zu 24. und 25. | Er wisse es nicht |
25. | Ob ferner die Benefizien zweckentfremdet worden seien und durch wen. | ||
26. | Ob die Vorgesetzten und Templierer zuverlässige und geschuldete Rechenschaft ablegten und wie oft jährlich. ? | zu 26. | Er antwortet, es geschieht üblicher Weise einmal jährlich durch die Sachwalter und die Schöffen vor dem gesamten Rat Delbrücks. |
27. | Ob die Friedhöfe geweiht, später entweiht und noch nicht wiedergeweiht worden seien. | zu 27. | Der Friedhof sei einmal entweiht und wieder geweiht worden. |
Im Anschluss an die Überprüfung des Delbrücker Pfarrers erfolgt die Befragung des Lehrers.
Über die Schulen
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Wieviele Lehrer, wie man für sie sorge ? Woher sie stammten. Ob es Mönche, Abtrünnige oder Ketzer seien? Von wem sie eingestellt würden. Ob sie in rechter Weise die Jugend lehrten. Welche Schriftsteller sie besprächen. Man soll ihn besonders fragen bezüglich des Katechismus und ob er katholisch sei, noch mehr soll das Namensverzeichnis und das Register geprüft werden.Ob sie den Kindern den Kirchengesang beibrächten. | Danach antwortete der Delbrücker Lehrer Christof Grewing, nachdem er zur Rede gestellt worden war, für ihn werde schlecht gesorgt, so könne ihm z.B. kein fester Lohn zugesagt werden. Es stamme aus Delbrück, er sei eingestellt worden von den Kirchenoberen, wie er sagte. Endlich ge-fragt nach der Unterrichtung der Jugend antwortet er, alle seien Elementarschüler und deswegen könne ihnen kein umfassenderer Lehrstoff vorgesetzt werden |
Der lateinische Text wird in den nächsten Wochen folgen.
[ 1] Bauermann, J.: Ein Paderborner Visitationsbericht vom Jahre 1575, in: Studia Westfalica.Beiträge zur Kirchengeschichte und religiösen Volkskunde Westfalens (= Festschr. f. A. Schröer; Westfalia Sacra 4), hrsg. v. M. Bierbaum, Münster 1973, 1-52.
[ 2 ] Keine Übersetzung gefunden
[ 3 ] keine Übersetzung gefunden
[ 4] Es können auch Predigtsammlungen gemeint sein
[ 5 ] Die Lieder stammen von Luther